Hilfethema - Wann wird ein elektronisches Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt ?
Für elektronische Fahrtenbücher gibt es noch kein gültiges Zertifizierungsverfahren,
jedoch einige Anforderungen die das Finanzamt stellt.
Die Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuch bleibt so bis auf weiteres immer
der Einzelfallprüfung des örtlichen Finanzamt vorbehalten.
Wir empfehlen das Sie die Fahrtenbuchauswertungen ihrem Finanzamt zur Prüfung vorlegen
und diese als elektronisches Fahrtenbuch schriftlich bestätigen lassen.
Unser elektronisches Fahrtenbuch ist finanzamttauglich und wird bereits
von vielen Finanzämtern unserer Kunden anerkannt, denn es erfüllt die
Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen.
Anorderungen des Finanzamtes an ein elektronisches Fahrtenbuch:
Das Bundesministeriums für Finanzen nennt folgende Punkte, die ein digitales elektronisches Fahrtenbuch erfüllen muss:
- lückenlose Aufzeichnung
- Manipulationssicherheit
- Revisionssicherheit
Für ein elektronisches Fahrtenbuch gelten dem Grundsatz dieselben Regeln wie für ein handschriftlich geführtes Fahrtenbuch. Ein elektronisches Fahrtenbuch erfasst alle Fahrten automatisch mit Datum, Zeitstempel, Kilometerstand und Fahrtziel. Nur der Fahrtgrund z.B. Dienstfahrt, Privatfahrt und Reisezweck z.B. Kundenbesuch muss durch den Fahrer ergänzt werden. Die Angaben zu dienstlichen oder privaten Fahrten sollen vom Fahrer innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Fahrt im Webportal eingetragen werden. Eine weitere Vorgabe der Finanzbehörden ist, dass alle nachträglichen Änderungen im Webportal und elektronischen Fahrtenbuch dokumentiert werden müssen. Unser elektronisches Fahrtenbuch erfüllt alle Anforderungen des Finanzamtes.
Merkmale unseres elektronischen Fahrtenbuch
- absolute Manipulationssicherheit durch Festeinbau-Ortungsgerät (kein OBD Stecker)
- automatische Aufzeichnung bei Zündung EIN oder Bewegung des Fahrzeugs
- lückenlose Aufzeichnung der Fahrstrecke mit Kilometerstand, Ort und Zeit
- Einstellung des Fahrtgrunds mit einen Fahrtgrundschalter im Fahrzeug
- Deklarierung des Fahrtgrunds und Zweck der Reise per Mausklick im Webportal
- automatische Deklarierung des Fahrtgrund und Zweck der Reise durch Fahrzielverknüpfung
- Revisionssicherheit aller Änderungen im Fahrtenbuch werden in einem Logfile gespeichert
- Datenexport der Fahrtenbuchberichte im PDF-Format
- 24 Monate Fahrtenbuch-Archiv im Webportal